Mitgliedschaftsbedingungen

  • VERTRAGSLAUFZEIT. BESITZER/GASTGEBER beauftragt VERMIETUNG RAB das angelegte Objekt(e) für ein Jahr online zu präsentieren. Danach kann die Mitgliedschaft mit einer Frist von 30 Tagen schriftlich gekündigt werden. Dies gilt für beide Parteien.

  • EIGENTUM. BESITZER/GASTGEBER bestätigt, dass das Vermietungsobjekt sein Eigentum ist und GASTGEBER erlaubt ist an Feriengäste zu vermieten. Alle Streitigkeiten aus der Vermietung ist die alleinige Verantwortung des BESITZERS/GASTGEBERS.

  • VERPFLICHTUNG VERMIETUNG RAB.
    VERMIETUNG RAB soll:
  • das Vermietungsobjekt online bewerben.
  • den Verfügbarkeitskalendar online anzeigen.
  • den vorgeschlagenen Mietpreis anzeigen.
  • Gästeanfragen an den Gastgeber weiterleiten.
    (Der Gastgeber bucht, verlängert, verkürzt oder storniert Reservierungen).
  • dem Gastgeber eine Rechnung der Mitgliedschaftsgebühr zukommen lassen.

  • MITGLIEDSCHAFTSGEBÜHR.
  • Der GASTGEBER verpflichtet sich VERMIETUNG RAB eine jährliche Mitgliedschaft zu bezahlen. Es handelt sich hier um ein Ferienobjekt mit einer oder mehreren Wohneinheiten unter der selben Adresse. Die Mitgliedschaft ist im voraus zu bezahlen und unter keinen Umständen rückzahlbar, egal aus welchem Grund.

  • VERPFLICHTUNG DES GASTGEBERS.
    Der GASTGEBER soll:
  • Rervierungsanfragen zeitgerecht beantworten
  • Reservierungen und Schliessungen sofort im Online-Verfügbarkeits-Kalender updaten.
  • angenommene Reservierungen regelmässig im Onlinekalender auf Richtigkeit überprüfen, um Doppelbuchungen oder Fehler zu vermeiden.
  • die alleinige Verantwortung für Falschbuchungen und den Onlinekalender tragen.
  • VERMIETUNG RAB schuldfrei halten für alle Aktivitäten und Darstellungen bezüglich Internetpräsentation, Reservierungsprozess und Onlinekalender.
  • GASTGEBER soll professionelle u. wahrheitsgetreue Fotos für die Onlinepräsentation seiner Unterkunft zur Verfügung stellen.

  • SALVATORISCHE KLAUSEL.
    Der Vertrag bleibt insgesamt gültig auch wenn einzelne Teile ungültig sein sollten/werden.

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